Ab Sommer 2009 in Frankfurt

Dienstag, 30. Juni 2009

Servicekraft aus Leidenschaft.

Unser Anspruch ist es, das was wir tun, unschlagbar gut zu tun. Kurzum: Wir wollen stets die Besten sein. Sie wollen dabei sein? Hervorragend! Wir suchen Sie, das Verkaufs-/Service-Talent (m/w), das in unserer „offenen Backstube“ in Frankfurt im Verkauf und Café mitwirken möchte.

Wir erwarten:
• Leidenschaft für Gourmet-Food und Kaffee, denn wir kreieren die besten Backwaren der Stadt
• Eine ausgeprägte Kundenorientierung, denn unsere Kunden stehen im Mittelpunkt
• Flexibilität, denn die Arbeit in unserer Bäckerei ist abwechslungsreich
• Selbständigkeit und Zuverlässigkeit, denn bei uns ist Ihr Engagement gefragt
• Bewusstsein für Ordnung und Sauberkeit, denn das Auge isst mit

Wir bieten:
• Ein gutes, leistungsorientiertes Gehalt
• Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in angenehmer Atmosphäre
• Raum um Ihre Ideen und Talente einzubringen
• Ein engagiertes Team, denn unsere Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolges
• Die Möglichkeit in einem jungen Wachstumsunternehmen Trends zu setzen

Gehalt: Nach Vereinbarung
Einsatzort: Frankfurt am Main
Anstellung: Voll- oder Teilzeit (Studenten) ab Sommer 2009

Kontakt:
Interesse? Dann schicken Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, am schnellsten per E-Mail: jobs@baeckerei-frankfurt.de

Telefon für Rückfragen: 06151 / 392 1875-1.

Oder per Post an:
Projektbüro „Bäckerei Frankfurt“
- Hr. Schwind persönlich -
Heidelberger Str. 84
64285 Darmstadt

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Bewerbung vertraulich.

Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte der Positionsbeschreibung orientieren sich ausdrücklich an den Forderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der Fassung vom 14.08.06, das die Diskriminierung oder Benachteiligung im Arbeitsleben aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder sexueller Identität verbietet. Sollten einzelne Passagen dieses Anforderungsprofils teilweise missverständlich oder nicht eindeutig formuliert sein, so stellt dies lediglich einen formalen Mangel dar, der keinerlei Einfluss auf die inhaltlichen Entscheidungskriterien zur Besetzung der vakanten Position hat.

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